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Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich

newgen AG ist bemüht, die Website taxtival.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung bezieht sich auf die Website taxtival.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Folgende Maßnahmen sind umgesetzt: vollständige Bedienbarkeit per Tastatur (Menü, Untermenüs, Einwilligungs-Banner), sichtbarer Fokus, eine durchgehende Überschriftenstruktur, Alternativtexte für Bilder, ausreichende Kontraste über das zentrale Design-System, Vergrößerung bis 200 % ohne Verlust von Inhalt oder Funktion sowie das Nachladen eingebetteter Inhalte erst nach Zustimmung.

Nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei sind eingebettete Inhalte anderer Anbieter (Karten, Videos), deren Bedienung in der Verantwortung des jeweiligen Anbieters liegt, sowie PDF-Dokumente, die vor dem Stand dieser Erklärung veröffentlicht wurden.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 29.10.2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung anhand der Anforderungen der BITV 2.0 und der EN 301 549.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Dann wenden Sie sich bitte an uns: E-Mail: kontakt@newgen.ag, Telefon: +49 2564 98968-0. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von zwei Wochen zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die für den Marktüberwachung nach dem BFSG zuständige Behörde Ihres Bundeslandes wenden. Für Websites öffentlicher Stellen besteht zusätzlich ein Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG bei der Schlichtungsstelle BGG.